Häufige Fragen zum Energieausweis


1. Was bringt mir der Energieausweis?

Der Energieausweis zeigt anschaulich die thermische Qualität des Gebäudes und bietet eine rasche Vergleichbarkeit von Gebäuden und Wohnungen. Er enthält wervolle Vorschläge für energetische Verbesserungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden und trägt somit zum Klimaschutz bei. Der Energieausweis gibt Rechtssicherheit bei Vermietung und Verkauf in Bezug auf die Gewährleistung und Schadenersatzhaftung des Eigentümers bzw. des Verkäufers, sowie bietet Schutz vor Verwaltungsstrafen.


2. Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis und wann?

  • Neubauten (lt. landesges. Vorschriften)
  • Bestehende Gebäude (z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser) die verkauft, vermietet oder verpachtet werden (lt. EAVG) mit einer Mindestgröße von 50m²
  • Wohnungen, Büros etc. - alle zu verkaufenden oder zu vermietenden Nutzungseinheiten
  • Gebäude die umfassend saniert werden (lt. landesges. Vorschriften)
  • Gebäude unter Denkmalschutz (z.B. Zinshäuser)
  • Öffentliche Gebäude (über 250 m² Nutzfläche)
  • Zur Erlangung der Eigenheimförderung des Landes, zur Erlangung von Sanierungsförderungen
  • Zur Erlangung von Wohnbauförderungen

3. Warum gibt es den Energieausweis?

  • Durch die Standardisierung der Berechnung im Ausweis sind die Ergebnisse von verscheidenen Gebäuden besser untereinander vergleichbar.
  • Bauschäden durch Planungsmängel (z.B. Wärmebrücken) sollen minimiert werden.
  • Der CO2-Ausstoß im Gebäudebereich soll nachhaltig reduziert werden.
  • Das Bewusstsein für den Energieverbrauch soll geschärft werden.
  • Durch die Sanierungsvorschläge sollen die Sanierungstätigkeit angeregt und sinnvolle Gesamt-Maßnahmen unterstützt werden.

 

4. Wo erkenne ich den energetischen Zustand meines Objekts?

Der energetische Zustand des Objekts wird auf der ersten Seite jedes Energieausweises anhand einer färbigen Skala ausgewiesen.
5. Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.
6. Brauche ich für den Verkauf oder die Vermietung eine Objekts einen Energieausweis?
Bei Miet- oder Kaufinteresse ist der Energieausweis (rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung) und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Mieter oder Käufer auszuhändigen. Die Unterlassung der Vorlage kann vertraglich zwischen den Vertragspartnern (Käufer-Verkäufer, Mieter-Vermieter) nicht ausgeschlossen werden. Auch in Immobilieninseraten und Exposés sind die Energiekennzahlen HWB und fGEE anzugeben.

Die Nichtangabe der Energiekennzahlen (HWB und fGEE) in Inseraten, Exposes, usw. kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450.- geahndet werden. Es wurden im Jahre 2016 beispielsweise in der Steiermark Strafen in 3-stelliger Höhe verhängt.

7. Brauche ich für eine Förderung einen Energieausweis?
Die Erstellung eines Energieausweises für das Gebäude oder die Nutzungseinheit für die eine Förderung beantragt wird ist Voraussetzung.

8. Die wichtigsten Kennzahlen im Energieausweis und ihre Bedeutung

  • HWB: Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss.
  •  fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Energiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf, der den Stand der Technik aus dem Jahr 2007 repräsentiert.
  • WWWB: Der Warmwasserwärmbedarf ist als flächenbezogener Defaultwert (=Standardwert) festgelegt.
  • HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels, sowie der Energiebedarf von Umwälzpumpen.
  • HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauchin einem durchschnittlichen österreichischen Haushalt.
  • EEB: Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt.
  • PEB: Der Primärenergiebedarf fasst den gesamten Endenergiebedarf des Gebäudes für Wärme und Strom inkl. der gesamten "Vorkette" der eingesetzten Energieträger, wie Gewinnung, Transport, etc. zusammen.
  •  CO2: Es werden jene CO2-Emissionen ausgewiesen, die aufgrund des vorhandenen Energiebedarfs mit allen Verlusten des Gebäudes und der Haustechnik und zusätzlichder Erzeugung und des Transports der eingesetzten Energieträger entstehen.
Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten Nutzungsverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.

9. Was bedeuten die zwei wichtigsten Energiekennzahlen HWB und fGEE im Detail?

HWB

Der Heizwärmebedarf (HWB, angegeben in kWh/m²a = Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr)) beschreibt die thermische Qualität der Gebäudehülle. Er gibt jene rechnerisch ermittelte Energiemenge an, die vom Heizsystem an den Innenraum abgegeben werden muss, um das Gebäude auf eine Mindesttemperatur von 22°C zu beheizen. Je niedriger der HWB, desto weniger Energie muss in das Gebäude gesteckt werden, damit es im Winter warm ist. Der HWB ist die Bilanz aus Wärmeverlusten (z. B. durch Lüften) und Gewinnen (z. B. Abwärme von Geräten, Menschen, Wärme welche durch Fenster und Verglasungen in das Gebäude dringt). Der HWB ergibt somit alle berechneten Verluste abzüglich der Gewinne über ein Jahr gerechnet. 

 

fGEE

Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) berücksichtigt den Aspekt des Gesamt-Energiebedarfs. Beim fGEE-Wert, der die Relation zwischen dem aktuellen Endenergiebedarf und dem eines 2007 am gleichen Standort gebauten Niedrigenergiehauses angibt, sollte die Zahl unter dem Wert eins liegen.