Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das im Wesentlichen Berechnungen zum Energiebedarf in einem bestimmten Gebäude bei definierten Bedingungen (Raumtemperatur, Lüftung usw.) beinhaltet, wie zum
Beispiel:
- HWB: Heizwärmebedarf
- WWWB: Warmwasserwärmebedarf
- EEB: Endenergiebedarf
- PEB: Primärenergiebedarf
- CO2: Kohlendioxidemissionen
Dies soll im Bewusstsein für steigende Energiekosten und Umweltschutz (Kyoto-Ziele, CO2- Ausstoß) als Information dienen und gleichzeitig für den Neubau steigende Standards garantieren.
10 Jahre Energieausweis
Die Umweltpolitik der EU bescherte uns im Jahre 2006 das sogenannte Energieausweisvorlagegesetz (EAVG). Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen war von nun an von Gesetzes wegen ein Energieausweis dem zukünftigen Käufer oder Mieter vorzulegen. Die gesetzliche Verpflichtung traf neuere Gebäude mit 1. Jänner 2008 und ältere Gebäude ab 1. Jänner 2009. Denkmalgeschützte Gebäude waren anfangs – im Gegensatz zu heute – von der Regelung ausgenommen.
Energieausweis, wozu?
Als Nachweis für die Wärmeschutzrichtlinien, wird bei Neubau, Zu- und Umbau sowie Sanierungen ein Energieausweis für die Baubehörde und ebenfalls für die Wohnbauförderstelle benötigt.
Verdammt zum Dämmen
Bei der Errichtung von neuen Gebäuden oder bei umfassenden Sanierungen waren plötzlich Energiekennzahlen einzuhalten, um dem Baugesetz Genüge zu tun. Die thermische und energetische Qualität musste ab diesem Zeitpunkt in ganz Österreich mittels Energieausweis nachgewiesen und eingehalten werden. Das veränderte die gesamte Bauwirtschaft. Es durfte ab sofort nicht mehr gebaut werden wie man wollte. Die Zeiten eines Einfamilienhauses bestehend aus 38 cm starken Ziegelaußenwänden mit Thermoputz waren passe, weil ein solches die Gesetze nach nicht energieeffizient genug war. Wir waren plötzlich dazu verdammt, zu dämmen!
Strafe bei Nichteinhaltung des Energieausweisvorlagegesetzes
Mit der Novellierung des Energieausweisvorlagegesetzes im Jahre 2012 wurde das bisher zahnlose Gesetz verschärft. Das bis heute gültige sogenannte EAVG 2012 forderte zusätzlich zur Vorlage- und
Aushändigungspflicht, dass bereits in Zeitungsinseraten und anderen Medien die Energiekennzahlen Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor anzugeben sind.
Die Nichteinhaltung kann mit bis zu 1.450.– Euro bestraft werden. Die zuständigen Behörden machen davon auch fleißig Gebrauch. In Graz wurden bereits mehrere hundert Strafverfügungen von
der Bau- und Anlagenbehörde ausgestellt.
Für Rückfragen oder Anregungen zu BLOG-Artikeln steht Ihnen Herr DI Harald Reiter, Geschäftsführer der Reiter GmbH, Bauträger für energieeffiziente Gebäude und Bauphysiker gerne zur Verfügung.
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Gustav Sucher (Freitag, 21 September 2018 09:41)
Für mich ist der Energieausweis nur ein Faktor, der mich vom Kauf einer Wohnung abhält. Wenn eine Wohnung schlechte Werte in der Energie hat, dann schrecke ich etwas zurück. Energie muss ja nicht verschwendet werden. Danke für den Beitrag! https://www.etc-hamburg.de/energieausweis1