Eigentümer bzw. Betreiber von Gebäuden trifft die gesetzliche Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten.
Das bedeutet, Sie haben für eine gefahrlose Benützung des Gebäudes Sorge zu tragen.
Die sicherheitsrelevanten Bauteile wie Fassade, Dach, Gänge oder Keller, Fenster, Türen, Außenanlagen, Aufzüge und andere technische Anlagen – sind regelmäßig zu überwachen und am Stand der Technik zu halten.
Kein Handlauf - Verurteilung des Eigentümers wegen fahrlässiger Tötung!
Ein besonders drastisches Beispiel in Zusammenhang mit der Objektsicherheit von Gebäuden:
Ein Gebäudeeigentümer wurde wegen fahrlässiger Tötung aufgrund der Verletzung der Gebäude-Verkehrssicherheitspflichten verurteilt. Wie kam es dazu? Ein Mann kam auf einer Stiege zu Sturz und dabei ums Leben. Im Stiegenhaus waren keine Handläufe montiert. Obwohl es sich um ein altes Haus handelte.
Sicherheitsüberprüfungen liefern die Lösung
Die Verantwortung des Liegenschaftseigentümers für die Verkehrssicherheit sollte durch eine Gebäudesicherheitsprüfung wahrgenommen werden.
Die Haftung des Eigentümers umfasst:
- Technische Objektsicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheit und Umweltschutz
- Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Eine Objektsicherheitsüberprüfung umfasst alle vorgenannten Punkte und kann im Schadensfall den Eigentümer bzw. Betreiber einer Immobilie vor Schadenersatzansprüchen schützen. Diese Überprüfung sollte nach den ÖNORMEN B 1300 bzw. B 1301 durchgeführt werden.
Nach erstellen einer Checkliste werden Prüfroutinen durchgeführt. Eine lückenlose Gebäudedokumentation mit Auflistung aller sicherheitssrelevanter Gefahren bietet dem Eigentümer Entscheidungsgrundlagen für dringende, in Hinblick auf die Verkehrssicherheit unbedingt notwendige, Sanierungen.
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